Bericht des Rats für deutsche Rechtschreibung über die Wahrnehmung seiner Aufgaben in der 3. Amtsperiode 2017–2023
Nach dem Ende der Amtsperiode 2017–2023, die wegen der Corona-Pandemie einvernehmlich zwischen allen staatlichen Stellen um ein Jahr verlängert worden war, legt der Rat für deutsche Rechtschreibung den Bericht über seine Projekte und Tätigkeiten in diesem Zeitraum vor.
In der 3. Amtsperiode wurden 14 Sitzungen des Gesamtgremiums unter der Leitung des Vorsitzenden abgehalten (s. Anhang 2.6: Ratssitzungen in zeitlicher Abfolge), jeweils zwei Sitzungen pro Jahr der ständigen Arbeitsgruppen AG Korpus, AG Schule und AG Zeichensetzung sowie 6 Sitzungen der 2017 zunächst temporär eingerichteten AG Geschlechtergerechte Schreibung. Die Ratssitzungen fanden mit einer Ausnahme in Präsenz oder hybrid, die der Arbeitsgruppen in Präsenz, virtuell oder in hybrider Form statt. 7 Sitzungen wurden außerhalb des üblichen Sitzungsortes Mannheim abgehalten, davon 5 auf Einladung der jeweiligen staatlichen Stellen außerhalb Deutschlands. Die Abschlusssitzung fand auf Einladung der staatlichen Stellen in Deutschland (KMK und BKM) in Mainz statt. Alle Sitzungen wurden von der Geschäftsführerin des Rats koordiniert, orga-
nisiert und begleitet; der Ratsvorsitzende wirkte auch bei allen AG-Sitzungen maßgeblich mit.
Im Zentrum der Projekte und Aktivitäten des Rats in dieser Amtsperiode stand die Überarbeitung des Amtlichen Regelwerks der deutschen Rechtschreibung – der ersten Neuauflage seit der Erstausgabe im Jahr 2006 – mit einem vollständig neu erarbeiteten, aktuellen Amtlichen Wörterverzeichnis. Dieses wissenschaftliche Referenzwerk der deutschen Rechtschreibung wurde in finaler Version im Dezember 2023 vom Rat beschlossen, erschien in einem Vorabdruck und wurde Ende 2023 den staatlichen Stellen aller 6 im Rat vertretenen Länder und Regionen zur Billigung vorgelegt. Die Arbeit war nur möglich durch die Finanzierung der Geschäftsstelle des Rats im Leibniz-Institut für Deutsche Sprache durch Bund und Länder sowie durch die Länder in der Bundesrepublik Deutschland über die Kultusministerkonferenz (KMK) sowie für das neue Wörterverzeichnis und die Digitalisierung durch eine Projektförderung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
(BKM), denen der Rat zu Dank verpflichtet ist.
